Psychosomatik
für Frauen & Mädchen
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Psychotherapie|Coaching|Heilkunde
Psychotherapie & Heilkunde
Meine therapeutischen Angebote werden von den Privatkassen/Beihilfe und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker,
je nach individuellen Vertrag ganz oder teilweise übernommen.
Ansonsten sind es Selbstzahlerkosten.
Coaching
Die Coaching Angebote, Supervisionen und Programme sind reine Selbstzahlerleistungen.
Einige Privatkassen haben aber auch diese Leistungen bereits erstattet.
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Kläre deine Fragen, bei einem kostenfreien Beratungsgespräch.
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Kostenfreies Beratungsgespräch
Wenn du dich bereits auf meiner Seite informiert hast und dich von meinen Angeboten angesprochen fühlst, freue ich mich,
dir deine ersten Fragen bei einem telefonischen kostenfreien
Erstgespräch zu beantworten.
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Lerne mich kennen
und erzähle mir,
wobei ich dich unterstützen darf.
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Schreibe mir eine kurze Mail oder rufe direkt an.
2
Ersttermin vereinbaren
Nach dem kostenfreien Beratungsgespräch kannst du deinen Ersttermin buchen.
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Wir besprechen dein Thema, deine Problematik und wie ich dir helfen kann.
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Erzähle mir, was dich bedrückt oder wo du dich weiter entwickeln möchtest.
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Du erhältst bereits erste Impulse für deinen GlücksWeg und darfst dich auf deine Veränderung freuen.
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Gemeinsam schauen wir, ob ich die richtige Begleitung für dich bin.
3
Und dann?
Nach deinem Ersttermin hast du die Möglichkeit Einzelsitzungen oder Termine im Paket
(3,6 oder 8 Sitzungen) zu buchen.
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Für Selbstzahler
Wenn du dir eine längere Begleitung wünscht, ist das Glücksweg-Programm über 6 oder 12 Monate passend für dich.
Das zertifizierte 1:1 MINDCLEANSE®
BewusstseinsCoaching
kannst du separat buchen oder auch mit den Paketen kombinieren.
Im Glücksweg-Programm ist das MINDCLEANSE®Coaching
bereits enthalten.
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Vorteil für gesetzlich Krankenversicherte & Selbstzahler
Als Selbstzahler umgehen Sie eine Selbstauskunft über psychotherapeutische Behandlung bei evtl. Abschluss von Versicherungen die eine Gesundheitsprüfung voraussetzt. Es erscheint keine Diagnose bei ihrer Krankenkasse. Auch eine Überbrückung bis zu einem gesetzlichen Therapieplatz ist möglich. Superversionen oder Coachings können als berufliche Weiterentwicklung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.